Barmer Institut für Gesundheitsforschung, Bertelsmann-Stiftung und Robert-Bosch-Institut fordern im "Richtungspapier zu mittel- und langfristigen Lehren - Zwischenbilanz nach der ersten Welle der Corona-Krise 2020" ...
... im Schritt 1 den Ausschluss der Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung aus der Covid-19-Ausgleichsfinanzierung für Krankenhäuser (bereits gesetzlich im Expertenrat zur Unterstützung für Krankenhäuser in der Corona-Epidemie durchgesetzt)
... im Schritt 2 die Schließung der Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung und Umwandlung in Integrierte Versorgungszentren.
Barmer Institut für Gesundheitsforschung, Bertelsmann-Stiftung und Robert-Bosch-Institut sind nicht irgendwer. Sie fördern mit Lobbyarbeit ihre eigenen Interessen als ...
... gesetzliche Krankenkasse
... private Krankenkasse
... Inhaber privater Krankenhäuser außerhalb der Versorgungsform der Grund- und Regelversorgung.
Sie haben ihre Gesundheitsberater bzw. -ökonomen in verschiedenen Beratungsgremien von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn:
Prof. Dr. Ferdinand Gerlach, Goethe-Universität Frankfurt am Main, Prof. Dr. Gabriele Meyer, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg im Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen
Prof. Dr. Reinhard Busse (Technische Universität Berlin), Prof. Dr. Boris Augurzky (RWI-Leibnitz-Institut für Wirtschaftsforschung) im Beirat gemäß § 24 Krankenhausfinanzierungsgesetz und im Expertenrat zur Unterstützung für Krankenhäuser in der Corona-Epidemie
Deshalb haben wir Barmer Institut für Gesundheitsforschung, Bertelsmann-Stiftung und Robert-Bosch-Institut auch zu ihren individuellen Interessen und ihrer angeblich "unabhängigen" Studie auch angeschrieben.
Den Auszug entnehmen Sie den nachfolgenden Abbildungen, das ganze Schreiben steht dahinter im Download zur Verfügung.
Bisher hat noch kein Institut geantwortet, lediglich Prof. Dr. Boris Augurzky.
Wissenschaftliches Institut der AOK (WIdO), AOK-Bundesverband, Kliniken der Stadt Köln, Private Universität Witten/Herdecke, Technische Universität Berlin fordern in der Studie „Stationäre und intensivmedizinische Versorgungsstrukturen von COVID-19-Patienten bis Juli 2020“" ...
... den Ausschluss der Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung aus der Covid-19-Ausgleichsfinanzierung für Krankenhäuser (bereits gesetzlich im Expertenrat zur Unterstützung für Krankenhäuser in der Corona-Epidemie durchgesetzt).
Wissenschaftliches Institut der AOK (WIdO), AOK-Bundesverband, Kliniken der Stadt Köln, Private Universität Witten/Herdecke, Technische Universität Berlin sind nicht irgendwer. Sie fördern mit Lobbyarbeit ihre eigenen Interessen als ...
... gesetzliche Krankenkasse
... Inhaber kommunaler Krankenhäuser außerhalb der Versorgungsform der Grund- und Regelversorgung.
Sie haben ihren Gesundheitsberater bzw. -ökonomen prof. Dr. Reinhard Busse verschiedenen Beratungsgremien von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn:
Prof. Dr. Reinhard Busse (Technische Universität Berlin) im Beirat gemäß § 24 Krankenhausfinanzierungsgesetz *2) und im Expertenrat zur Unterstützung für Krankenhäuser in der Corona-Epidemie
Sie begründen mit nicht validen Daten, weshalb Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung vom zweiten Corona-Rettungsschirm ausgeschlossen werden und ihnen deshalb ggf. die Insolvenz droht.
Deshalb haben wir Wissenschaftliches Institut der AOK (WIdO), AOK-Bundesverband, Kliniken der Stadt Köln, Private Universität Witten/Herdecke, Technische Universität Berlin auch zu ihren individuellen Interessen und ihrer angeblich "unabhängigen" Studie auch angeschrieben.
Den Auszug entnehmen Sie den nachfolgenden Abbildungen, das ganze Schreiben steht dahinter im Download zur Verfügung.
Bisher hat noch kein Institut geantwortet, auch nicht Prof. Dr. Reinhard Busse.
... sie beraten täglich Gesundheitsminister Jens Spahn in drei Beratungsgremien,
... haben gezielte Interessen am Konzentrations- und Privatisierungsprozess der Krankenhäuser,
... setzen ihre Forderungen gesetzlich durch
... und sind untereinander extrem vernetzt.
Die nachfolgende Grafik, bei der jede(r) Gesundheitsberater(in) eine eigene Farbe hat, zeigt lediglich die Vernetzung derjenigen Berater(innen), die an obigen beiden Studien zum Ausschluss der Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung beteiligt waren.
Die Recherche kann auch als PDF heruntergeladen werden. sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Die umfassende Recherche der Einflussnahme über die beiden Studien hinaus:
Lesen Sie dazu den Faktencheck
Den Ausschluss der Krankenhäuser mit Notfallstufe 1 (Basisnotfallversorgung) und Notfallstufe 0 (keine Notfallversorgung) aus dem Covid-19-Krankenhausrettungsschirm II haben die Gesundheitsberater bereits durchgesetzt. Danach erhalten gerade noch 12,95% der Krankenhäuser *) gesichert eine Covid-19-Ausgelichszahlung.
*) Zukunftsforum Öffentliche Sicherheit e. V., GRÜNBUCH 2020 - zur Öffentlichen Sicherheit:
https://zoes-bund.de/themen/gruenbuch/
Die Schließung der Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung und Umwandlung in integrierte Versorgungszentren ist eine weitere zentrale Forderung des Richtungspapiers von Barmer, Robert-Bosch und Bertelsmann.
In einer neuen Studie „Krankenhausstrukturen und Steuerung der Kapazitäten in der Corona-Pandemie - Ein Ländervergleich“ *) hat Bertelsmann die Krankenhäuser nach Versorgungsstufen auf S. 46 quantifiziert.
Folgt Bundesgesundheitsminister Jens Spahn den Forderungen des Richtungspapiers, verbleiben lediglich 280 bundesdeutsche Krankenhäuser = 14,4%. Umgekehrt würden 1.660 Krankenhäuser (85,6%) schließen.
*) Bertelsmann-Stiftung, Krankenhausstrukturen und Steuerung der Kapazitäten in der Corona-Pandemie - Ein Ländervergleich,
Das zweite Schreiben vollständig im Download
Sehr geehrte Damen und Herren,
bereits nach der ersten Pandemie-Welle der Corona-Pandemie sahen Sie sich im Rahmen
Ihres Richtungspapiers zu mittel- und langfristigen Lehren - Zwischenbilanz nach der
ersten Welle der Corona-Krise 2020 in der Lage, Krankenhäusern der Grund- und
Regelversorgung die Bedeutung für die stationäre Behandlung von Corona-PatientInnen
abzusprechen.
Und Sie gehen weiter: Sie fordern deren Schließung und Umwandlung in Integrierte
Versorgungszentren: „Für Grundversorger gibt es gute mittel- bis langfristige Perspektiven
als integrierte Versorgungszentren: … Mithin geht der Grundversorger in einem lokalen
und vernetzten „integrierten Versorgungszentrum“ auf, das für die vielfältigen einfacheren
medizinischen und pflegerischen Belange der Bürger:innen ein wohnortnahes Angebot
macht.“ (S. 4)
Von der Machbarkeit Ihrer öffentlichen Forderung scheinen Sie überzeugt zu sein. Das
Bertelsmann-Projekt "Neuordnung Krankenhaus-Landschaft: Weniger ist mehr" treibt
den Schließungsprozess ohnehin kontinuierlich voran. Seriöse Studien müssten aber
neben statistischen Analysen auch über eine begleitende Machbarkeitsstudie verfügen,
die eine medizinische und infrastrukturelle Umsetzbarkeit der Integrierten
Versorgungszentren beschreibt!
Umso mehr verwundert es, dass Sie auf unsere beiden Aufforderungen vom 21.02.2021
und 06.03.2021 bisher nicht reagieren, die Machbarkeit und Umsetzbarkeit Ihrer
Forderungen detailliert zu erläutern.
Wir fordern Sie ein drittes und letztes Mal auf, unsere komplexen Fragestellungen zu
beantworten. Legen Sie uns bitte auch dar, wie Sie mit Ihren Integrierten
Versorgungszentren eine flächendeckenden klinischen Versorgung der Bevölkerung
unter verbesserter Behandlungsqualität gewährleisten wollen, wenn Ärzte nicht an 7
Tagen und 24 Stunden zur Verfügung stehen, und Pflegekräfte zusätzliche medizinische
Verantwortung übernehmen.
Sollten Sie innerhalb einer Woche nicht reagieren, können wir in der Öffentlichkeit nur
folgende Schlussfolgerungen ziehen:
1) Sie sind als Institutionen offenbar nicht an einem Dialog mit der Bevölkerung
interessiert, um deren Gesundheit es konkret geht. Davon nehmen wir Prof. Dr.
Boris Augurzky und Prof. Dr. Reinhard aus, die in Mails zumindest
Dialogbereitschaft signalisiert haben.
2) Sie verfügen über keine begleitende Machbarkeitsstudie und sind deshalb auch
nicht in der Lage, uns eine konkrete Umsetzung zu erläutern.
Wir erwarten Ihre Antworten bis spätestens 22.03.2021.
Wie beim ersten und zweiten Schreiben werden wir Bundesgesundheitsminister Jens
Spahn sowie Ihre Autoren nachrichtlich über dieses Schreiben informieren. Eine Abschrift
erhält das Bündnis Klinikrettung, bei dem wir als Bündnispartner mitarbeiten.
Freundliche Grüße
Es gab einen telefonischen Versuch der Bertelsmann-Stiftung, das Thema bilateral zu diskutieren und damit die Diskussion abzuschließen.
Dazu ist die Aktionsgruppe "Schluss mit Kliniksterben in Bayern" nicht bereit. Sie fordert eine schriftliche Antwort oder eine öffentliche Diskussionsveranstaltung.
Wir müssen davon ausgehen, dass die Autoren der Richtungspapiers nicht in der Lage sind, die Machbarkeit eines Integrierten Versorgungszentrums zu begründen und die Neutralität der aufgestellten Forderungen / Erkenntnisse zu erklären.
Die Sachlage verdeutlicht eine weitere Analyse, bei der die Beatmungserfahrung der an der Versorgung beteiligten Kliniken berücksichtigt wird: 18 Prozent der AOK-versicherten Covid-19-Fälle, die eine Beatmung benötigten, sind – gemessen an der Beatmungserfahrung im Jahr 2019 – in Kliniken mit unterdurchschnittlicher Beatmungserfahrung behandelt worden. Am anderen Ende des Spektrums wurden 59 Prozent der beatmeten Covid-19-Fälle in Krankenhäusern mit sehr viel Erfahrung behandelt. Dies waren in den meisten Fällen sehr große Kliniken mit durchschnittlich 731 Betten. „Wir wissen nicht, wie gut die Beatmungspatienten in den meist kleinen Häusern mit wenig Erfahrung im Einzelfall versorgt wurden. In den Zeiten der höchsten Auslastung mag es regional unvermeidbar gewesen sein, dass auch diese Kliniken an der Versorgung beteiligt waren“, so Klauber. Das Zielbild bleibe aber unstrittig: „Bei der Schwere des Krankheitsbildes Covid-19, das unterschiedliche Organe betreffen kann und häufig eine Beatmung erfordert, sollten möglichst direkt besonders geeignete Krankenhäuser mit erfahrenen Behandlungsteams angesteuert werden“, so Jürgen Klauber. „Um das zu gewährleisten, braucht es zur Bewältigung derartiger Krisen gute, zentral gesteuerte Stufenkonzepte, die Behandlungskapazitäten nach Erfahrung zuschalten und zugleich die Normalversorgung sichern.“
Der Link zu Wido
Faktencheck zur Covid-Behandlung 2020
von Klaus Emmerich, Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern
Der Skandal nicht valider und verfrühter Klinikdaten
Aussagen von AOK, Barmer, Robert-Bosch und Bertelsmann, Wissenschaftliches Institut der AOK (WidO), AOK-Bundesverband mit ihren Autoren auf dem Prüfstand
A) Umfang der Covid-Behandlung
1) Das Wissenschaftliche Institut der AOK (WidO), der AOK-Bundesverband,
Prof. Dr. Reinhard Busse u.a. fordern (erfolgreich) mit nicht validen Daten den Ausschluss der Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung aus dem Covid-Krankenhausrettungsschirm 2.
Sie bringen mit nicht validen Daten Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung in massive finanzielle Bedrängnis.
2) Das BARMER Institut für Gesundheitssystemforschung, die Bertelsmann Stiftung, die Robert Bosch Stiftung mit den Autoren Prof. Dr. Boris Augurzky, Prof. Dr. Reinhard Busse u.a. fordern in ihrem Richtungspapier sogar die Schließung aller Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung und Umwandlung in Integrierte Versorgungszentren.
3) Es ist nicht auszudenken, was passieren würde, wenn – entsprechend dem Richtungspapier – die Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung komplett verschwinden würden.
Damit wäre ca. 1/3 der stationären Behandlung der Covid-19-PatientInnen gefährdet.
Es entsteht der Eindruck:
1) Das Ziel sind Klinikschließungen und Kosteneinsparungen im Gesundheitswesen.
2) Das Mittel sind Statistiken mit zweifelhafter Aussagekraft.
Die Wahrheit:
Kleine Krankenhäuser haben tendenziell größere Erfahrung bei der Behandlung von Covid-PatientInnen!
Näheres in nachfolgender Datei.